Ein Ursprungsnachweis gibt Auskunft über den Ursprung einer Ware. Erbracht wird der Nachweis, je nach Ursprungsart, mit Hilfe von Ursprungszeugnissen, welche von den örtlichen Industrie- und Handelskammern ausgestellt werden oder von Präferenznachweisen.
Je nach präferenziellem oder nichtpräferenziellem Ursprung der Waren müssen unterschiedliche oder keine Nachweise bei der Einfuhrzollstelle erbracht werden.