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      Nichtpräferenzieller Ursprung / Handelpolitischer Ursprung

      besteht aus zwei Grundprinzipien und wird verbrieft im Ursprungzeugnis (UZ).

       


      Die beiden Grundprinzipien lauten:

      1. Jede Ware hat einen Ursprung

      2. Der Ursprung wird nach der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung, die an einem Produkt vorgenommen worden ist bestimmt (vgl. Artikel 60 II UZK (bis 30. April 2016 unverändert Artikel 24 ZK).

      Der nichtpräferenzielle Ursprung muss von präferenziellen Ursprung unterschieden werden.

       

      Autoren: Marc Bauer und Heiko Hettich, IHK Region Stuttgart

      Weitere Informationen:

      IHK Region Stuttgart, Artikel 28632


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