Das Ursprungszeugnis (engl. Certificate of Origin) weist das Ursprungsland von Waren nach. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs zum Beispiel für die Kontrolle der Warenströme und Anwendungen handelspolitischer Maßnahmen erforderlich.
In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses. Ausgestellt werden die Ursprungszeugnisse von den örtlichen Industrie- und Handelskammern bzw. den Handwerkskammern (in Ausnahmefällen auch durch das Zollamt). Dafür müssen eine schriftliche Bescheinigung über den Ursprung der Ware mit allen erforderlichen Angaben zur Feststellung der Identität der Ware (Bezeichnung der Packstücke, Art und Gewicht) sowie der Name des Absenders und die eindeutige Angabe des Ursprungslandes eingereicht werden. Auch die elektronische Beantragung von Ursprungszeugnissen ist möglich.