Der präferenzielle Ursprung beruht im Regelfall auf Ursprungsregelungen in Freihandelsabkommen und dient der Zollermäßigung. Der nichtpräferenzielle Ursprung ist ein allgemeines Produktmerkmal im Außenhandel. Es wird normalerweise auf Basis des Ortes der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung bestimmt. Dokumentiert wird er unter anderem in einem Ursprungszeugnis.