Zollverfahren, in der Nichtgemeinschaftswaren bei der Einfuhr in das Zollgebiet der EU überführt werden können, ohne dass Einfuhrabgaben erhoben werden (Zolllagerverfahren, aktive Veredelung nach dem Nichterhebungsverfahren, Umwandlungsverfahren, Vorübergehende Verwendung, Versandverfahren).
Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar