Zollrechtlich handelt es sich um eine Veredelung, wenn einzelne Fertigungsschritte einer Ware in unterschiedlichen Ländern stattfinden. Man spricht von aktiver Veredelung, wenn eingehende Nichtunionswaren in das Zollgebiet der EU eingeführt, einer Bearbeitung unterzogen und anschließend wieder versandt werden.
Für Veredelungsverkehre gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, bei denen eine mögliche Zollersparnis ebenso betrachtet werden muss, wie der administrative Aufwand. Beim aktiven Veredelungsverkehr unterscheidet man wirtschaftliche und bewilligte aktive Veredelungsverkehre: Ware kommt ins Land, wird be- oder verarbeitet und verlässt das Land wieder. Eventuell im Land bleibende Vor- oder Fertigprodukte bzw. Produktionsabfälle müssen verzollt werden. Die Wiederausfuhr muss nachgewiesen werden. Um die Einrichtung der aktiven Veredelung müssen sich ausländische Veredelungspartner*innen kümmern, da sich dieses Verfahren in einem anderen Zollgebiet abspielt. Das Gegenstück ist die passive Veredelung.
Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart
weiterführende Links:
IHK Region Stuttgart „IHK Service A-Z“ und IHK Region Stuttgart, Dokument 10399