Drittlandswaren, auch Nichtgemeinschaftswaren oder Nichtunionswaren genannt, sind Erzeugnisse, die in einem Nicht-Mitgliedsland (Drittland) der Europäischen Union (EU) gewonnen oder produziert worden sind.
Erst mit der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der EU werden sie zu Gemeinschaftswaren. Beim Verlassen des Zollgebietes verlieren die Waren allerdings wieder ihren Status und müssen bei Rückkehr wieder in den freien Verkehr überführt werden (zollfrei).