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      EUR.1 (Warenverkehrsbescheinigung)

      Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist ein Dokument, das im den präferenziellen Ursprung im Warenverkehr zwischen der Europäischen Union (EU) und Partnerstaaten, die über ein Präferenzabkommen mit der EU verfügen, nachweist. Die Ware gilt dann als „Ursprungsware“, sie ist im Regelfall dann zollfrei.


      Die EUR.1 ist ab einem Warenwert von 6.000 Euro (Ursprungswaren in einer Warensendung) zwingend notwendig - lediglich in den Abkommen mit Südkorea und Kanada ist sie nicht vorgesehen. Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 zählt zu den förmlichen Präferenznachweisen und wird auf Antrag und Vorlage eines ausgefüllten Formblattes von einer Zollstelle oder einer zuständigen Behörde ausgestellt. Bei Handelsware muss eine Lieferantenerklärungals Vornachweis beigefügt werden. Außerdem muss die EUR.1 in einer Abkommenssprache (eine Amtssprache der EU oder die Sprache des Bestimmungslandes) ausgefüllt werden. Gegebenenfalls kann eine deutsche Übersetzung verlangt werden. Unter einem Warenwert von 6.000 Euro wird eine Ursprungserklärung verwendet.
       
      weiterführende Links:
       
      https://www.ihk-oldenburg.de/geschaeftsfelder/geschaefteweltweit/Ursprungszeugnisse--Carnet-A-T-A-/Praeferenzen/Warenverkehrsbescheinigungen/3352700 

      http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/Praeferenzen/Praeferenznachweise/Uebersicht-ueber-Praeferenznachweise/uebersicht-ueber-praeferenznachweise_node.html

      http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/Praeferenzen/Praeferenznachweise/Ausstellung-foermlicher-Praeferenznachweise/Beantragung-EUR1/beantragung-eur1_node.html

      Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart


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