Eine Lieferantenerklärung (LE) ist eine Erklärung, mit der innerhalb des EU-Binnenmarkts der Präferenzursprung einer Ware nachgewiesen wird.
Sie ist Voraussetzung für die Erlangung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, die Ausfertigung von Ursprungserklärungen auf der Rechnung und die Ausstellung von Folge-Lieferantenerklärungen. Damit kann sich ein Unternehmen Zollvorteile beim Export von Waren aus der EU in bestimmte Länder sichern. Liefernde sind immer die Personen, welche die Verfügungsgewalt über die Ware haben, unabhängig von der Rechnungstellung. Grundsätzlich unterliegen LE keinen besonderen Ausgestaltungserfordernissen. Allerdings ist der Wortlaut der LE verbindlich vorgegeben. Außerdem muss die LE grundsätzlich im Original unterzeichnet werden. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn die LE mit dem Computer erstellt wurde, für die Abgabe der Erklärung Verantwortliche eindeutig identifizierbar sind und sich Liefernde schriftlich gegenüber Kaufenden verpflichten, die volle Haftung für die Lieferantenerklärung zu übernehmen.