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      Vorübergehende Verwendung

      Zollverfahren, in dem Nichtgemeinschaftsware unter teilweiser oder vollständiger Abgabenbefreiung in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt und dort im Rahmen z. B. einer Messe, Sportveranstaltung o.ä. vorübergehend verwendet werde und anschließend wiederausgeführt werden.


      Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar

      weiterführender Link:
      IHK Region Stuttgart, Dokkumentennummer: 9958


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