Ein Präferenzzoll, auch Vorzugszoll genannt, ist eine Zollvergünstigung, die bei der Ausfuhr von Waren aus der Europäischen Union (EU) gewährt wird. Um die günstigeren Zinsen in Anspruch zu nehmen, muss die Ware aus Ländern kommen, mit denen die EU ein Präferenzabkommen geschlossen hat.
Der Warenursprung wird mit Hilfe eines Präferenznachweises bei der zuständigen Zollstelle erbracht. Präferenznachweise müssen auch bei der Ausfuhr aus der EU in Drittländer, soweit ein Präferenzabkommen besteht, erbracht werden. Somit sind ausländische Warenempfangende präferenzberechtigt. In den meisten Fällen dient die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 als Nachweis. Beim vereinfachten Verfahren genügt es, die Ursprungserklärung den Handelspapieren beizufügen.