Präferenznachweis, dass die begünstigten Waren aus dem zollrechtlich freien Verkehr des Ausfuhrlandes stammen; im Warenverkehr mit der Türkei, Andorra und San Marino anwendbar; bei Vorlage kann man ermäßigte Zollsätze in Anspruch nehmen; im Gegensatz zu einem Ursprungsnachweis müssen die begünstigten Waren somit nicht im Ausfuhrland ihren Ursprung haben.