Die EG-Dual-Use-Verordnung regelt gemeinsame Genehmigungspflichten und Verfahrensweisen bei der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck – Güter die primär für zivile Zwecke dienen, aber auch für den militärischen Bereich verwendbar sind.
Der Anhang I der EG-Dual-use-VO legt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union fest, für welche Güter mit doppeltem Verwendungszweck (sogenannte Dual-use-Güter) bei Ausfuhren aus dem Gemeinschaftsgebiet eine Genehmigungspflicht besteht. Unberücksichtigt bleiben dabei nationale Kontrollen, die über die auf den Regimen basierenden Kontrollen hinausgehen, diese Güter sind in Deutschland in der Ausfuhrliste erfasst. Zuständige Behörde für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen in der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).