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      Ausfuhrgenehmigung

      Für die Ausfuhr von Ware, deren Ausfuhr beschränkt ist, muss eine Ausfuhrgenehmigung erteilt werden. In Deutschland wird die Ausfuhrgenehmigung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt. Bei Erzeugnissen der Land- und Forstwirtschaft genehmigt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Ausfuhr.


      Geprüft werden Waren, für die eine Ausfuhrgenehmigungspflicht vorliegt. Vor allem werden Waren kontrolliert, die aus außen- und sicherheitspolitischen Gründen relevant sind, wie Waffen, Rüstungsgüter und Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Waren, die für zivile und militärische Zwecke verwendet werden können).

       

      Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart

       

      weiterführende Links: 

      http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/83850/ausfuhrgenehmigung-v8.html


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