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      Ausfuhrgewährleistung des Bundes

      Ausfuhrgewährleistungen des Bundes, auch Ausfuhrdeckungen (Hermesdeckungen) genannt, dienen deutschen Unternehmen zur Risikoabsicherung ihrer Exportgeschäfte. 


      Um möglichen Käufenden- und Länderrisiken vorzubeugen, die zum Zahlungsausfall führen könnten, stellt die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Exportkreditversicherungen deutschen Exportierenden und Kreditinstituten Ausfuhrgarantien bzw. -bürgschaften zur Verfügung. Die Abwicklung der Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) hat der Bund auf die Euler Hermes Aktiengesellschaft übertragen. Ausfuhrgarantien werden bei Lieferungen an private ausländische Unternehmen gewährt. Ausfuhrbürgschaften kommen bei Geschäften mit ausländischen Staaten oder Körperschaften des Öffentlichen Rechts zum Zuge.

       

      Autor: Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart


      weiterführende Links:

      http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/ausfuhrbuergschaften-und-garantien/ausfuhrbuergschaften-und-garantien.htm

       

       


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