Ausfuhrgewährleistungen des Bundes, auch Ausfuhrdeckungen (Hermesdeckungen) genannt, dienen deutschen Unternehmen zur Risikoabsicherung ihrer Exportgeschäfte.
Um möglichen Käufer*innen- und Länderrisiken vorzubeugen, die zum Zahlungsausfall führen könnten, stellt die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Exportkreditfinanzierungen deutschen Exporteur*innen und Kreditinstituten Ausfuhrgarantien bzw. -bürgschaften zur Verfügung. Die Abwicklung der Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) hat der Bund auf die Euler Hermes Aktiengesellschaft übertragen. Ausfuhrgarantien werden bei Lieferungen an private ausländische Unternehmen gewährt. Ausfuhrbürgschaften kommen bei Geschäften mit ausländischen Staaten oder Körperschaften des Öffentlichen Rechts zum Zuge.