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      Anschreibeverfahren (ASV)

      Verfahrensvereinfachung bei der Abgabe der Zollanmeldung, bei der die Gestellung in den Geschäftsräumen oder an einem anderen von der Zollbehörde zugelassenen Ort und die Abgabe/Annahme der Zollanmeldung zur Überführung von Waren in das Zollverfahren durch Anschreiben in der betrieblichen Buchführung durchgeführt werden.


      Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar


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