Verfahrensvereinfachung bei der Abgabe der Zollanmeldung, bei der die Gestellung in den Geschäftsräumen oder an einem anderen von der Zollbehörde zugelassenen Ort und die Abgabe/Annahme der Zollanmeldung zur Überführung von Waren in das Zollverfahren durch Anschreiben in der betrieblichen Buchführung durchgeführt werden.