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      Akzeptakkreditiv

      Akzeptakkreditive sind Dokumentenakkreditive unter Einbeziehung eines Wechsels als Zahlungsinstruments. Die Bank des Importeurs (akkreditiveröffnenden Bank) bzw. eine von dieser beauftragte Bank verpflichtet sich einen vom Exporteur ausgestellten Wechsel zu akzeptieren und bei Fälligkeit zu bezahlen.


      Da die Auszahlung des Akkreditivgegenwerts an den Exporteur nicht direkt im Gegenzug zur Dokumentaufnahme erfolgt (wie es grundsätzlich bei Akkreditiven der Fall ist), sondern erst nach Ablauf der vereinbarten Nachsichtfrist wird, zählt das Akzeptakkreditiv zu den Nachsichtakkreditiven. Eine spezielle Form des Akzeptakkreditivs stellt das Remboursakkreditiv dar. Hier erfolgt die Akzeptierung des Wechsels durch eine andere Bank im Auftrag der akkreditiveröffnenden Bank.

       

      Autor: Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart

       

      weiterführende Links:

      http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/484/akzeptakkreditiv-v9.html%20

       


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