Ein Dokumentenakkreditiv ist eine Zahlungsbedingung, bei der sich die Bank von Importierenden (eröffnende Bank) verpflichtet, im Auftrag seines/seiner Kund*in gegen Übergabe vereinbarter Dokumente und bei Erfüllung bestimmter Bedingungen durch Exportierende innerhalb einer bestimmten Frist, die Zahlung des Geldbetrages oder der Akzeptleistung an Exportierende vorzunehmen.
Da diese vertragliche Verpflichtung vom zugrunde liegenden Kaufvertrag losgelöst ist (d.h. sie ist unabhängig davon, ob die Ware schadhaft ist etc.), spricht man auch von einem abstrakten Zahlungsversprechen. Exportierende haben die Sicherheit, dass ihre Forderungen beglichen werden, da sie die Ware erst nach Eröffnung und Vorlage des Akkreditivs versendet.