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      Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung (Deferred Payment)

      Akkreditiv ist eine spezielle Zahlungsbedingung im Außenhandel mit dem Ziel das Erfüllungs- bzw. Zahlungsrisiko meist zwischen unbekannten Geschäftspartnern zu reduzieren.


      Der Importeur beauftragt seine Bank, zugunsten des Exporteurs ein Akkreditiv zu eröffnen, das diesem den vereinbarten Rechnungsbetrag garantiert, sofern er genau spezifizierte Dokumente, z.B. Frachtbrief und Ursprungszeugnis, vorlegt. Der Exporteur erhält neben der Zahlungsverpflichtung des Importeurs zusätzlich das Zahlungsversprechen einer Bank als Sicherheit.

      Dem akkreditivbegünstigten Exporteur wird der Akkreditivbetrag nicht im Gegenzug zu der Einreichung der Exportdokumente ausgezahlt, sondern zu einem späteren vereinbarten Zeitpunkt. Mit der Nachsichtsfrist gewährt der Exporteur dem Importeur ein Zahlungsziel und bleibt dennoch bis zur tatsächlichen Zahlung akkreditivmäßig gesichert.

       

      Autor: Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart

       

      weiterführende Links:

      http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/akkreditiv-mit-hinausgeschobener-zahlung.html   


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