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      Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung (Deferred Payment)

      Akkreditiv ist eine spezielle Zahlungsbedingung im Außenhandel mit dem Ziel das Erfüllungs- bzw. Zahlungsrisiko meist zwischen unbekannten Geschäftspartner*innen zu reduzieren.


      Importierende beauftragen ihre Bank, zugunsten von Exportierenden ein Akkreditiv zu eröffnen, das diesen den vereinbarten Rechnungsbetrag garantiert, sofern genau spezifizierte Dokumente, z.B. Frachtbrief und Ursprungszeugnis, vorgelegt werden. Exportierende erhalten neben der Zahlungsverpflichtung von Importierenden zusätzlich das Zahlungsversprechen einer Bank als Sicherheit.

      Akkreditivbegünstigten Exportierenden wird der Akkreditivbetrag nicht im Gegenzug zu der Einreichung der Exportdokumente ausgezahlt, sondern zu einem späteren vereinbarten Zeitpunkt. Mit der Nachsichtsfrist gewähren Exportierende den Importierenden ein Zahlungsziel und bleiben dennoch bis zur tatsächlichen Zahlung akkreditivmäßig gesichert.

       

      Autor: Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart

       

      weiterführende Links:

      http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/akkreditiv-mit-hinausgeschobener-zahlung.html   


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