Jede ein- oder ausgeführte Ware wird mit einer Zolltarifnummer, auch Warentarifnummer genannt, versehen, damit sie von der Zollverwaltung erfasst und zollrechtlich behandelt werden kann.
Mit Hilfe der Warentarifnummer kann u.a. festgestellt werden, ob für die jeweilige Ware Ein- oder Ausfuhrgenehmigungspflichten gelten, ob Handelsbeschränkungen existieren und wie hoch der Zoll oder sonstige Abgaben sind. Das „Harmonisierte System zur Beschreibung und Codierung von Waren und Gütern“ (HS) definiert, wie die Nummerierung vorgenommen werden muss und wird weltweit von 180 Staaten und Regionen angewandt. Die ersten sechs Stellen der Warentarifnummer werden durch das HS festgelegt. Bei Exporten von Waren aus der Europäischen Union (EU) werden diese um zwei weitere auf acht Ziffern ergänzt. Bei Importen in die EU besteht die Nummer aus zehn und bei Meldungen, die in Deutschland abgegeben werden, aus elf Ziffern.