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      Zolllager

      Ein Zolllager ist ein Ort, der zur befristeten Lagerung von Waren, die zuvor in ein Zolllagerverfahren überführt worden sind und erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden sollen, dient.


      Die Lager werden vom Zoll zugelassen und durch vertrauenswürdige Personen mit bestimmten Qualifikationen überwacht. Die Vorteile für Unternehmen sind, die Befreiung von Eingangsabgaben während der Lagerung sowie die Liquiditäts- und Zinsvorteile, die dadurch generiert werden können.

       

      Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart

       

      weiterführende Links:

      http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/58386/zolllager-v11.html


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