Der Zollkodex (ZK) der Gemeinschaft (Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates) ist Teil des Gemeinschaftszollrechts und bildet neben weiteren Vorschriften die Rechtsgrundlage zur Erhebung von Zöllen in der Europäischen Union (EU).
Er wurde vom Rat der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 1992 zur Vereinheitlichung von Zollvorschriften erlassen. Ab Mai 2016 gilt der Zollkodex der Union, kurz UZK.