• Exportlexikon
    • ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXZ
       
      Zurück zur Übersicht

      Verbindliche Zolltarifauskunft

      Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) durch die Zollbehörden der Europäischen Union (EU) über die Einreihung einer Ware (Tarifierung) in den Gemeinsamen Zolltarif der EU ist rechtsverbindlich.


      Der/Die Anmelder*in hat somit das Recht auf Anwendung der festgelegten Tarifierung und den damit einhergehenden Maßnahmen in der gesamten EU. Ändert sich jedoch eine Maßnahme, bspw. der Zollsatz für eine bestimmte Codenummer, ist der neue Wert rechtsverbindlich. Grundsätzlich ist eine vZTA für einen Zeitraum von sechs Jahren gültig, kann aber durch Rücknahme, Erlass einer rechtsändernden EU-Verordnung oder Nichtvereinbarkeit mit der Auslegung der Nomenklatur ungültig werden.

       

      weiterführende Links:

      http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zolltarif/verbindliche-Zolltarifauskunft/Sinn-und-Zweck/sinn-und-zweck_node.html

      http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zolltarif/verbindliche-Zolltarifauskunft/Gueltigkeit/gueltigkeit_node.html

      http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zolltarif/verbindliche-Zolltarifauskunft/Zustaendigkeiten-Erteilung/zustaendigkeiten-erteilung_node.html


      IHK-Finder

      Ihnen fehlt ein Begriff? Geben Sie diesen hier ein,
      und wir werden ihn gerne in das Exportlexikon aufnehmen.
  • Statistiken
  • Berichte
  • Branchen
  • Länder
  • News
  • Veranstaltungen / Seminare
  • Nützliche Links
  • Datenbank Außenhandelsdienstleister
  • Interaktive Beratung
  • Podcasts
  • US-Exportkontrollrecht
  • Voting
  • Terminfinder
  • My IHK
  • Ansprechpartner
  • IHKs / AHKs
  • Partner
X
Copyright © 2025 IHK-Exportakademie GmbH AGB | Impressum | Datenschutz