Als Import bezeichnet man die Einfuhr eines Produktes aus einem anderen Land.
Lieferungen aus EU-Staaten werden häufig als Eingänge bezeichnet, Importe im eigentlichen Sinn sind dann Lieferungen aus Staaten außerhalb der EU – sogenannte Drittländer. Bei dieser Art von Importen ist eine zollrechtliche Einfuhrabfertigung erforderlich.