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      Import / Einfuhr

      Als Import bezeichnet man die Einfuhr eines Produktes aus einem anderen Land.


      Lieferungen aus EU-Staaten werden häufig als Eingänge bezeichnet, Importe im eigentlichen Sinn sind dann Lieferungen aus Staaten außerhalb der EU – sogenannte Drittländer. Bei dieser Art von Importen ist eine zollrechtliche Einfuhrabfertigung erforderlich. 

      Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart

       

      weiterführende Links: 

      http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/1237/einfuhr-v12.html

      IHK Region Stuttgart, Dokument 8677


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