• Exportlexikon
    • ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXZ
       
      Zurück zur Übersicht

      Gemeinschaftswaren/Unionswaren

      Gemeinschaftswaren sind nach dem Zollkodex der Europäischen Union (EU) Waren, die in der EU gewonnen oder hergestellt worden sind.


      Zu Gemeinschaftswaren zählen auch Waren aus Drittländern, die durch ein ordnungsgemäß durchgeführtes Zollverfahren in den zollrechtlich freien Verkehr überführt worden sind. 

       

      weiterführende Links:

      Webseite Zoll - Allgemeine Bestimmungen


      IHK-Finder

      Ihnen fehlt ein Begriff? Geben Sie diesen hier ein,
      und wir werden ihn gerne in das Exportlexikon aufnehmen.
  • Statistiken
  • Berichte
  • Branchen
  • Länder
  • News
  • Veranstaltungen / Seminare
  • Nützliche Links
  • Datenbank Außenhandelsdienstleister
  • Interaktive Beratung
  • Podcasts
  • US-Exportkontrollrecht
  • Voting
  • Terminfinder
  • My IHK
  • Ansprechpartner
  • IHKs / AHKs
  • Partner
X
Copyright © 2025 IHK-Exportakademie GmbH AGB | Impressum | Datenschutz