Das gemeinschaftliche Versandverfahren (gVV) ist ein Zollverfahren, welches die Beförderung unverzollter Nichtgemeinschaftswaren im Zollgebiet regelt.
Mittlerweile umfasst es neben den EU- und EFTA-Staaten auch die Türkei. Dies bietet die Möglichkeit, Gemeinschaftswaren aus der EU, für die kein Versandverfahren benötigt wird, durch Länder wie die Schweiz oder Island zu einem anderen EU Zollgebiet zu befördern. Dabei wird weder ein Ausfuhrverfahren noch eine Überführung benötigt. Der Zollkodex bildet den rechtlichen Rahmen für das gVV.