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      Freihandelszone

      Freihandelszonen sind Gebiete, in denen sich die Partnerländer vertraglich in einem Freihandelsabkommen bzw. Präferenzabkommen verpflichten, untereinander weder Zölle zu erheben noch die Warenströme mengen- und wertmäßig zu beschränken.


      Alle tarifären und nicht tarifären Handelshemmnisse werden mit dem Ziel, eine Steigerung des Außenhandels der Vertragspartner*innen zu erreichen, abgebaut. Im Gegensatz zu einer Zollunion bleibt die jeweilige Zollautonomie der einzelnen Länder gegenüber Nicht-Mitgliedsländern (Drittstaaten) erhalten.

       

      Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart

       

      weiterführende Links: 

      http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/3524/freihandelszone-v11.html

       

       


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