Freihandelszonen sind Gebiete, in denen sich die Partnerländer vertraglich in einem Freihandelsabkommen bzw. Präferenzabkommen verpflichten, untereinander weder Zölle zu erheben noch die Warenströme mengen- und wertmäßig zu beschränken.
Alle tarifären und nicht tarifären Handelshemmnisse werden mit dem Ziel, eine Steigerung des Außenhandels der Vertragspartner*innen zu erreichen, abgebaut. Im Gegensatz zu einer Zollunion bleibt die jeweilige Zollautonomie der einzelnen Länder gegenüber Nicht-Mitgliedsländern (Drittstaaten) erhalten.