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      Export/Ausfuhr

      Lieferung von Waren ins Ausland.


      Häufig wird eine Lieferung von Waren zwischen EU-Saaten als Verbringung bezeichnet. Der Begriff Export oder Ausfuhr wird dann nur für eine Lieferung in ein Land außerhalb der EU – das ist ein Drittland – verwendet. Bei dieser Art von Exporten ist eine zollrechtliche Ausfuhrabfertigung erforderlich. Neben Waren können auch Dienstleistungen exportiert werden.  

      Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart

       

      weiterführende Links: 

      http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/916/ausfuhr-v13.html

      IHK Region Stuttgart, Dokument 8771


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