Häufig wird eine Lieferung von Waren zwischen EU-Saaten als Verbringung bezeichnet. Der Begriff Export oder Ausfuhr wird dann nur für eine Lieferung in ein Land außerhalb der EU – das ist ein Drittland – verwendet. Bei dieser Art von Exporten ist eine zollrechtliche Ausfuhrabfertigung erforderlich. Neben Waren können auch Dienstleistungen exportiert werden.