Ziel des Abkommens ist es, den Marktzugang vor allem zu Dienstleistungen, Industriegüter, Agrarprodukte und den Bereich des öffentlichen Auftragswesens zu verbessern. Das Abkommen ist am 21. September 2017 vorläufig in Kraft getreten. Die Teile von CETA, die nicht in die vorläufige Anwendbarkeit fallen, können erst nach der Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedsstaaten in Kraft treten.