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      Carnet ATA

      "Carnet" ist französisch und heißt "Heft". Die Abkürzung "ATA" steht für "vorübergehende Einfuhr" (franz.: admission temporaire; engl.: temporary admission). 


      Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ausfuhr von Waren (z.B. Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster) erleichtert. Voraussetzung ist, dass die Waren nach der vorübergehenden Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden. Das Carnet ATA dient als Zollpapier sowohl für den europäischen Zoll als auch für den Zoll im Zielland. Weitere Zollformalitäten sind nicht erforderlich. Ausgebende Stelle ist die jeweils örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer.

      Im Interaktiven Beratungsablauf Carnet ATA/CPD können Sie mit nur drei Fragen prüfen, ob ein Carnet für Ihren Bedarf ausgestellt werden kann.


      Zudem gibt es das Carnet ATA zum Selbstausdruck. Anbei die Unterlagen zum Selbstdruck und weitere Zusatzblätter. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre lokale IHK.

       

      Autoren: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart und Wolfgang Reckel, IHK Chemnitz

       

      weiterführende Links: 

      IHK Region Stuttgart, Dokumentennummer: 7868

       


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