Unter einer Außenwirtschaftsprüfung versteht man die Überwachung von Unternehmen durch Finanzbehörden, bei der die Einhaltung des geltenden Außenwirtschaftsgesetzes überprüft wird.
Anhand betrieblicher Aufzeichnungen und Dokumente wird in Unternehmen der Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie der Zahlungs- und Kapitalverkehr mit dem Ausland kontrolliert