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      Außenwirtschaftsprüfung

      Unter einer Außenwirtschaftsprüfung versteht man die Überwachung von Unternehmen durch Finanzbehörden, bei der die Einhaltung des geltenden Außenwirtschaftsgesetzes überprüft wird. 


      Anhand betrieblicher Aufzeichnungen und Dokumente wird in Unternehmen der Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie der Zahlungs- und Kapitalverkehr mit dem Ausland kontrolliert 

       

      Autor: Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart

       

       


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