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      Ausgangsvermerk (AGV)

      Der Ausgangsvermerk wird von der Ausfuhrzollstelle in elektronischer Form erstellt und Anmeldeneden/Ausführenden automatisch von ATLAS zur Verfügung gestellt, wenn die Waren das Zollgebiet der Union verlassen haben. Der Ausgangsvermerk enthält die MRN des Vorgangs und dient zusätzlich als Nachweis für Steuerzwecke. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.

      Autorin: Fabienne Reiff - IHK Region Stuttgart



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