Ein Ausfuhrkassenzettel ist ein Formular zur Befreiung bzw. Erstattung der Umsatzsteuer. Anwendung findet es bei Waren, die im Einzelhandel erworben und im persönlichen Reisegepäck (nichtkommerzieller Reiseverkehr) von Kaufenden zum Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union transportiert werden.
Die erworbenen Waren dürfen nicht für unternehmerische Zwecke verwendet und müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Erwerbsmonat ausgeführt werden. Der Ausfuhrkassenzettel muss durch den/die Händler*in vollständig ausgefüllt (Gegenstand, Menge, Wert etc.) und beim Verlassen des Landes an der Grenzzollstelle vorgelegt werden.
Das Formular erhalten Sie im Formularverkauf Ihrer IHK.