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      Ausfuhrbeschränkung

      Bestimmte Ausfuhren von Waren, Fertigungsanlagen, Technologien und Software können durch das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) aus verschiedenen Gründen eingeschränkt bzw. verboten werden. 


      Die Rechtsgrundlagen für Ausfuhrbeschränkungen sind vielfältig. Neben dem AWG und der AWV kommen wegen des einheitlichen Zollgebietes der EU v. a. EU-Verordnungen in Betracht. Ziele der Ausfuhrbeschränkungen sind es, die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten sowie, Störungen des friedlichen Zusammenlebens der Völker und auswärtiger Beziehungen der BRD zu verhindern.

       

      Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart

       

      weiterführende Links:

      http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/84139/ausfuhrbeschraenkung-v10.html

       


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