Ausführende sind alle im Zollgebiet der Europäischen Union ansässige natürliche oder juristische Personen, die zum Zeitpunkt der Ausfuhr Vertragspartner*in mit Importierenden des Drittlandes sind und über die Ausfuhr aus dem Inland in ein Drittland bestimmen.
Im Außenwirtschaftsrecht (Exportkontrolle) können Ausführende ihre Pflichten nicht übertragen. In Einzelfällen können Ausführende abweichende juristische Personen sein. Dann muss dies in der Zollanmeldung mit 3LLK codiert werden.
Autoren: Marc Bauer und Fabienne Reiff, IHK Region Stuttgart
weiterführende Links:
IHK Region Stuttgart: Dokument 10407 und Dokument 4507662