• Exportlexikon
    • ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXZ
       
      Zurück zur Übersicht

      Ansässigkeitsbescheinigung (Indien)

      Indische Unternehmen sind seit 2015 verpflichtet, bei Überweisungen an ein ausländisches Unternehmen eine Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residency Certificate, TRC) als Nachweis der Existenz des Unternehmen vorzulegen.


      Die Ansässigkeitsbescheinigung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

       

      Autor: Hanna Schmidt, IHK Rhein-Neckar

       

      weiterführende Links:

      IHK Rhein-Neckar, Umfassende Dokumentationspflicht beim Export von Waren nach Indien


      IHK-Finder

      Ihnen fehlt ein Begriff? Geben Sie diesen hier ein,
      und wir werden ihn gerne in das Exportlexikon aufnehmen.
  • Statistiken
  • Berichte
  • Branchen
  • Länder
  • News
  • Veranstaltungen / Seminare
  • Nützliche Links
  • Datenbank Außenhandelsdienstleister
  • Interaktive Beratung
  • Podcasts
  • US-Exportkontrollrecht
  • Voting
  • Terminfinder
  • My IHK
  • Ansprechpartner
  • IHKs / AHKs
  • Partner
X
Copyright © 2025 IHK-Exportakademie GmbH AGB | Impressum | Datenschutz