sind wichtige Verfahrenserleichterungen für den Export genehmigungspflichtiger Güter in weniger sensiblen standardisierten Fallkonstellationen von bestimmten Waren und Zielländern.
Zurzeit gibt es mehr als zwanzig unterschiedliche AGG mit unterschiedlichen Nutzungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen. AGG ersetzen die Beantragung einer Einzelausfuhrgenehmigung .