Kumulierung ("Anhäufung") im Präferenzrecht bedeutet, dass im Handel zwischen präferenziellen Partnerstaaten Bearbeitungen, die in einem Land durchgeführt werden, beim Ursprungserwerb in einem anderen Land mit angerechnet werden.
weiterführende Links:
http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Ausfuhr-in-einen-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Zollbeguenstigungen/Hergestellte-Waren/Kumulierung/kumulierung.html