Verkaufende müssen die Ware zu dem von Kaufenden bestimmten Lieferort bringen. Verkaufende sorgen auf ihre Kosten für Verpackung, Warenprüfung und Freimachung der Ware zur Ausfuhr. Abhängig vom ausgewählten Ort der Lieferung müssen Verkaufende außerdem beladen. Für den Haupttransport, die Durchfuhr und die Einfuhr sind Kaufende verantwortlich. Die Klausel ist für alle Transportarten verwendbar. Sie eignet sich sehr gut für den Container-Transport.