Bewilligungsbedürftigte Vereinfachung, mit der Ausführende auch bei Überschreiten von 6.000 Euro in eigener Verantwortung und ohne Mitwirkung der Zollbehörden Präferenznachweise in Form von Ursprungserklärungen auf der Rechnung ausstellen können.
Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar