Das Carnet TIR (Transport International de machandises par la Route) ist ein zollrechtliches Versandverfahren zur vorübergehenden Einfuhr bzw. dem Transit von Waren. Es ermöglicht den grenzüberschreitenden Warentransport mit Straßenfahrzeugen.
Mit einem Zollpapier, einer Nämlichkeitssicherung und einer gemeinsamen Sicherheitsleistung können Waren durch mehrere Staaten befördert werden, ohne dass sie an den Grenzzollstellen beschaut werden. Das verkürzt die Abfertigungszeiten. Rechtsgrundlage ist das Übereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR („TIR-Übereinkommen 1975”) vom 14.11.1975 (BGBl. 1979 II 446). Angewendet werden die TIR-Regelungen in 58 Ländern, die über national zugelassene, bürgende Verbände verfügen. Das Carnet TIR findet keine Anwendung, wenn die Warentransporte ausschließlich innerhalb des Zollgebiets der EU stattfinden. Dann sind Nichtgemeinschaftswaren im gemeinschaftlichen Versandverfahren zu befördern. Das Carnet TIR wird nicht von den Zollstellen, sondern von der in Genf ansässigen internationalen Straßentransportunion (IRU-International Road Transport Union/Union Internationale des Transports Routiers) ausgestellt, die das Übereinkommen auch verwaltet. Wirtschaftsbeteiligte erhalten das Papier von den ihnen angeschlossenen nationalen Verbänden, die hierzu von den Zollbehörden der jeweiligen Vertragspartei ermächtigt werden. In Deutschland erfolgt die Abgabe der Carnets über die Landesorganisationen des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt a.M. und die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Entwicklung des internationalen Straßenverkehrs (AIST) e.V. in Berlin.