Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) regelt für Deutschland, den Außenhandelsverkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Devisen mit ausländischen Staaten.
Das AWG wurde 1961 gegründet und gilt damit als Nachfolgegesetz des bis dahin bestehenden alliierten Devisengesetz. Nach § 1, I AWG beruht das Außenwirtschaftsgesetz auf dem Grundsatz, dass alle Auslandgeschäfte grundsätzlich zulässig sind, soweit keine ausdrücklichen Beschränkungen vorhanden sind. Das AWG darf den Verkehr innerhalb des Binnenmarktes der Europäischen Union nicht beschränken, allerdings sind Meldevorschriften (z. B. über den Zahlungsverkehr) zulässig.