Eine Auslandsniederlassung ist eine Einheit eines inländischen Unternehmens, welches seinen Sitz im Ausland hat und keine eigenständige juristische Person verkörpert.
Viele Unternehmen nutzen Auslandsniederlassungen aufgrund geringerer formaljuristischer und steuerrechtlicher Auflagen. Steuertechnisch werden Auslandsniederlassungen nach dem Außensteuergesetz wie ausländische Betriebsstätten behandelt. Negativ ist anzumerken, dass der Zugang zu Kapitalmärkten für Auslandsniederlassungen eingeschränkt ist und die Akzeptanz im Gastland ist im Vergleich zu einer rechtlich selbständigen Auslandstochtergesellschaft eher gering. Zu beachten ist die Meldepflicht über die Gründung oder den Erwerb von Auslandsniederlassungen gegenüber dem Finanzamt.