Eine Anzahlung ist eine Zahlungsbedingung, um das Zahlungsrisiko von Lieferant*innen teilweise auszuschließen. Einigen sich die beiden Geschäftspartner*innen auf eine Anzahlung, zahlen Empfangende einen Teilbetrag schon vor dem Erhalt der Ware.
Im Anlagenbau und Investitionsgüterbereich sind bspw. An- oder Teilzahlungen in der Staffelung 20, 40 und 40 Prozent eine häufig gewählte Variante. Die erste Anzahlung in Höhe von 20 Prozent wird bei Auftragserteilung fällig, weitere 40 Prozent mit Versand und die restlichen 40 Prozent bei Annahme der Ware durch Importierende bzw. der technischen Bereitschaft. Eine Anzahlung stellt für Lieferant*innen eine günstige Finanzierungsmöglichkeit, d.h. ohne Zinskosten, dar.