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Copyright Prozess: IHK Region Stuttgart, Marc Bauer
Der vorliegende Beratungsablauf soll Ihnen bei der Prüfung helfen, ob die von Ihnen geplante Ausfuhr exportkontrollrechtlichen Beschränkungen unterliegt, also genehmigungspflichtig oder gar verboten ist. Anhand von vier Frageblöcken prüfen Sie nacheinander folgende Parameter Ihres Geschäftsvorhabens:
Erklärtexte und Verlinkungen zu weitergehenden Informationen helfen Ihnen, die Fragen zu beantworten.
Erklärtext: Die EU verhängt Embargos. Es gibt Waffenembargos oder/und Wirtschaftsembargos. Eine aktuelle Liste aller von der EU gegen Länder verhängten Embargos hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf seiner Website veröffentlicht. Sie finden die Länder, gegen die Embargos verhängt sind, auch im EU-Portal EU Sanctions Map.
Wenn gegen das Käufer- oder Bestimmungsland ein Embargo verhängt ist, sind die entsprechenden Embargo-Verordnungen genau zu prüfen. Vielfach liegen eigene Güterlisten mit verbotenen oder genehmigungspflichtigen Gütern vor.
Handelt es sich um ein Waffenembargo, dann gilt:
Erklärtext: Neben länderbezogenen Embargos erlässt die EU auch so genannte personenbezogene Restriktionen. Diese werden gegen Personen, Unternehmen, Einrichtungen, Organisationen verhängt, die zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Terrorismus stehen. Ihnen sollen wirtschaftliche Ressourcen entzogen werden. Lieferungen und Zahlungen an solche Personen sind verboten. Daneben gibt es auch personenbezogene Sanktionen im Zusammenhang mit Länderembargos. Ob Ihr Geschäftspartner von einem Embargo belegt ist, können Sie über folgende kostenlose Anwendungen prüfen:
Die Geschäftstätigkeit mit gelisteten Unternehmen, Einheiten, Organisationen oder Personen ist verboten.
Erklärtext: Für die Ausfuhr von bestimmten Gütern (Waren, Software und Technologie) ist eine Genehmigung erforderlich. Der Grund für die Genehmigungspflicht liegt in bestimmten technischen Produkteigenschaften begründet. Die technischen Parameter sind festgeschrieben in den Güterlisten: Die Ausfuhrliste enthält militärische Güter. Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) sind in Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung erfasst. Auf der Website des BAFA finden Sie die aktuellen Güterlisten.
Es liegt eine Ausfuhrgenehmigungspflicht vor.
Bin ich vom BAFA von diesem Sachverhalt unterrichtet worden, so ist die Ausfuhr genehmigungspflichtig. Habe ich Kenntnis von diesem Sachverhalt, so muss ich mich an das BAFA wenden, das entscheidet, ob die Ausfuhr genehmigungspflichtig ist oder nicht.
Bin ich vom BAFA von diesem Sachverhalt unterrichtet worden, so ist die Ausfuhr genehmigungspflichtig. Habe ich Kenntnis von diesem Sachverhalt, so muss ich mich an das BAFA wenden, das entscheidet, ob die Ausfuhr genehmigungspflichtig ist oder nicht.
Erklärtext: Militärische Endverwendung bedeutet in diesem Zusammenhang:
Eine aktuelle Liste aller von der EU gegen Länder verhängten Embargos hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf seiner Website veröffentlicht. Sie finden die Länder, gegen die Waffenembargos verhängt sind, auch im EU-Portal EU Sanctions Map.
Bin ich vom BAFA von diesem Sachverhalt unterrichtet worden, so ist die Ausfuhr genehmigungspflichtig. Habe ich Kenntnis von diesem Sachverhalt, so muss ich mich an das BAFA wenden, das entscheidet, ob die Ausfuhr genehmigungspflichtig ist oder nicht.
Bin ich vom BAFA von diesem Sachverhalt unterrichtet worden, so ist die Ausfuhr genehmigungspflichtig. Habe ich Kenntnis von diesem Sachverhalt, so muss ich mich an das BAFA wenden, das entscheidet, ob die Ausfuhr genehmigungspflichtig ist oder nicht.
Erklärtext: Das BAFA hat auf seiner Website ein Merkblatt zum Artikel 5 der EU-Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821) veröffentlicht. Dieses soll Unternehmen helfen, diese Catch-all-Regelung richtig anzuwenden und die damit einhergehenden Prüfschritte durchzuführen.
Erklärtext: Das BAFA hat auf seiner Website ein Merkblatt zum Artikel 5 der EU-Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821) veröffentlicht. Dieses soll Unternehmen helfen, diese Catch-all-Regelung richtig anzuwenden und die damit einhergehenden Prüfschritte durchzuführen.
Bin ich vom BAFA von diesem Sachverhalt unterrichtet worden, so ist die Ausfuhr genehmigungspflichtig. Habe ich Kenntnis von diesem Sachverhalt, so muss ich mich an das BAFA wenden, das entscheidet, ob die Ausfuhr genehmigungspflichtig ist oder nicht.
Die Ausfuhr ist ohne Beschränkungen möglich.
Die Ausfuhr ist genehmigungspflichtig.
Der Russland-Ukraine-Konfikt bringt vor allem den Menschen im zweitgrößten Flächenland Europas viel Leid. Aktuelle Nachrichten und Bilder aus der Regionen erschüttern und machen uns betroffen. Betroffen von den Ereignissen ist auch die deutsche Wirtschaft. Unser aktueller Außenwirtschaftspodcast informiert Sie über die wichtigsten außenwirtschaftlichen Fragen und Themen, die Sie als Unternehmen nun beachten müssen.
Im Außenwirtschaftspodcast informieren Barbara Effenberger, Teamleiterin und Ländereferentin für Osteuropa und Russland, Herr Marc Bauer, Leiter des Referats Internationaler Warenverkehr, Herr Thomas Bittner, Experte zum Thema Internationaler Zahlungsverkehr, sowie Matthias Führich, Jurist im Internationalen Wirtschaftsrecht.
2021 wurde das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, besser bekannt als Lieferkettengesetz, beschlossen. Unternehmen werden mit dem Gesetz verpflichtet zu prüfen, inwieweit ihre Geschäftstätigkeit gegen Aspekte wie Arbeitsschutz, Mindestlohn, Gesundheit, Umweltstandards verstößt.
Im Außenwirtschaftspodcast informieren Referatsleiterin und Syndikusrechtsanwältin Silke Helmholz sowie Syndikusrechtsanwalt Matthias Führich über die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und geben eine Praxiseinschätzung, was auf die Unternehmen zukommt.
Durch das Gespräch führt Rechtsassessorin Frau Anna Belkaceme.
Der Brexit hat in den deutsch-britischen Handelsbeziehungen zu zahlreichen Neuregelungen geführt, die Unternehmen nun beachten müssen. Am Beispiel der neuen UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed), die das CE-Zeichen auf dem britischen Markt ersetzt, erläutern wir, welche Neuregelungen zu beachten sind und wo Unternehmen Unterstützung finden.
Hören SIe jetzt in den neuen Außenwirtschaftspodcast der IHK Region Stuttgart mit Thomas Schaal vom Britischen Generalkonsulat in München, was es mit der neuen Produktkennzeichnung UKCA in Großbritannien auf sich hat.
Der Leichtbau beziehungsweise die Leichtbauweise zählt zu einem der Zukunftsthemen in den Bereichen Bau und Konstruktion. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff Leichtbau, warum sind Leichtbauweisen so wichtig für unsere Zukunft und welche Auslandsmärkte sind für den Leichtbau besonders relevant?
Erfahren Sie mehr zu diesen und weiteren Fragen im vierten Außenwirtschaftspodcast der IHK Region Stuttgart. Ulrike Modery, Länderreferentin im Bereich Branchen International, führt durch das Gespräch mit Nadja Rest, Managerin für International Business Development bei der Leichtbau BW GmbH.
Stand: Februar 2021
Zum 1. Januar 2021 wird der Brexit fühlbare Realität. Das Vereinigte Königreich wird zum Drittland, eine neue Zollgrenze entsteht wieder in Europa. Welche Konsequenzen das für die Wirtschaftsbeziehungen und den Warenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich haben wird und welchen Aufwand das verursacht, diese Fragen wird von uns näher beleuchtet.
Im dritten Außenwirtschaftspodcast informiert Zollexperte Marc Bauer, Leiter des Referats Internationaler Warenverkehr, über aktuelle Entwicklungen und gibt Praxistipps, was Unternehmen in den nächsten Wochen unbedingt zu beachten haben.
Durch das Gespräch führt Syndikusrechtsanwältin und Leiterin des Referats Internationales Wirtschaftsrecht und Handelspolitik, Frau Silke Helmholz.
Stand: Dezember 2020
Im zweiten Podcast des Referats Länder und Märkte der IHK Region Stuttgart informiert der Bereich Branchen International im Gespräch mit Frau Dr. Astrid Engels, Referentin für Außenwirtschaft und Vertrieb beim Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) Baden-Württemberg, über aktuelle Entwicklungen im Maschinen- und Anlagenbau und die damit verbundenen Auswirkungen auf Auslandsmärkte. Insbesondere wird beleuchtet, welche Folgen die Corona-Pandemie bisher auf die Branche hatte und welche Trends für das kommende Jahr zu erwarten sind. Durch das Gespräch führt Frau Ulrike Modery, Länderreferentin im Bereich Branchen International.
Stand: November 2020
Das Referat Internationales Wirtschaftsrecht der IHK Region Stuttgart informiert in einem Podcast über die aktuelle Entwicklung des Brexit und die Folgen für Unternehmen. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die handelspolitischen und rechtlichen Auswirkungen des Brexit gelegt. Im Podcast berichten Referatsleiterin Frau Silke Helmholz, Referent Matthias Führich und Rechtsreferendarin Frau Anna Belkaceme.
Stand: September 2020
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Tassilo Zywietz Steering Committee +49 (0)711 2005-1231 | |
Melanie Vogelbach Steering Committee Leiterin des Bereichs Internationale Wirtschaftspolitik, Außenwirtschaftsrecht (DIHK) +49 30 20308-2310 | |
Matthias Kruse regionaler Ansprechpartner (Baden-Württemberg) +49 (0)621 1709-220 | |
Frank Dollendorf regionaler Ansprechpartner (Bayern) +49 (0)89 5116-1368 | |
Sami Bettaieb regionaler Ansprechpartner (Berlin) +49 (0)30 31510-241 | |
Olivia Liebert regionaler Ansprechpartner (Brandenburg) +49 (0)331 2786-170 | |
Volkmar Herr regionaler Ansprechpartner (Bremen) + 49 (0)421 3637 - 240 | |
Heinz-Werner Dickmann regionaler Ansprechpartner (Hamburg) +49 (0) 40 36138-253 | |
Dr. Jürgen Ratzinger regionaler Ansprechpartner (Hessen) +49 (0)69 2197-1211 | |
Tilman Brunner und Felix Jahn regionale Ansprechpartner (Niedersachsen) +49 (0)511-3107-201 und +49 (0)441 2220-400 | |
Wulf-Christian Ehrich regionaler Ansprechpartner (Nordrhein-Westfalen) +49 (0)231 5417-246 | |
Peter Volkmann regionaler Ansprechpartner (Mecklenburg-Vorpommern) +49 (0)0381 338-200 | |
Karina Szwede regionale Ansprechpartnerin (Rheinland-Pfalz) +49 (0)261 106-260 | |
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Robert Beuthner regionaler Ansprechpartner (Sachsen) +49 351 2802-224 | |
Andreas Müller regionaler Ansprechpartner (Sachsen-Anhalt) +49 (0)391 5693-149 | |
Werner Koopmann regionaler Ansprechpartner (Schleswig-Holstein) +49 (0)451 6006 240 | |
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