Ein/e Zugelassene*r Wirtschaftsbeteiligte*r besitzt einen besonderen Status: Er/Sie gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.
Der AEO-Status muss von der Zollverwaltung bewilligt werden.